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BERUFSBILDENDE SCHULEN PAPENBURG |
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- HAUSWIRTSCHAFTLICHE UND SOZIALPÄDAGOGISCHE FACHRICHTUNGEN - |
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Stand 12.2011 |
Informationen zur Fachoberschule - Gesundheit und Soziales -
Schwerpunkt Sozialpädagogik
1. Art und Aufgabe dieser Schulform
Die Fachoberschule - Gesundheit und Soziales -, Schwerpunkt Sozialpädagogik wendet sich an Schülerinnen und Schüler mit dem Sekundarabschluss I - Realschulabschluss oder dem Erweiterten Sekundarabschluss I. Die Ausbildung dauert zwei Jahre und umfasst die Klassen 11 und 12. Wenn man in die Klasse 12 aufgenommen wird, dauert die Ausbildung ein Jahr.
2. Aufnahmevoraussetzungen
In die Klasse 11 der Fachoberschule kann aufgenommen werden, wer:
den
Sekundarabschluss I - Realschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen
Bildungsstand und geeignete
Praktikantenstellen nachweist. Ein Merkblatt Hinweise für die Durchführung
der Praktika in der Klasse
11 der Fachoberschule - Gesundheit und Soziales - Schwerpunkt Sozialpädagogik ist im Internet abrufbar. Ein Verzeichnis von Betrieben und Einrichtungen, in
denen die Praktika abgeleistet werden
können, kann von der Schule zur Verfügung gestellt werden. Ein
Auszug aus
dieser Liste ist im Internet
einsehbar.
In die Klasse 12 der Fachoberschule kann
aufgenommen werden, wer
von der Klasse 11 der Fachoberschule - Sozialpädagogik - in die Klasse 12 versetzt worden ist,
oder
1. a) den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand
und
b) 1) eine mindestens zweijährige erfolgreich abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung und den Berufsschulabschluss oder
2) einen den Anforderungen nach Abschnitt b) 1) gleichwertigen Bildungsstand oder
3) eine mindestens fünfjährige einschlägige hauptberufliche Tätigkeit oder
4) durch den erfolgreichen Besuch einer Berufsfachschule oder der
Einführungsphase des Fachgymnasiums einschlägiger Fachrichtung und die Ableistung eines einschlägigen Praktikums in Betrieben oder gleichwertigen Einrichtungen im Gesamtumfang von mindestens 960 Stunden einen der Klasse 11 gleichwertigen Bildungsstand nachweist.
Ein dem Berufsschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand kann auch durch eine entsprechende Kenntnisfeststellung nachgewiesen werden.
3. Stundentafel
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Unterrichtsfächer |
Zahl der Wochenstunden |
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Klasse 11 |
Klasse 12 |
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Berufsübergreifender Lernbereich mit den Fächern · Deutsch · Englisch · Mathematik · Naturwissenschaft Politik · Sport · Religion |
8 |
18 |
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Berufsbezogener Lernbereich mit den Fächern |
4 |
12 |
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Informationsverarbeitung |
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Betriebs- und Volkswirtschaft |
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· Sozialpädagogik mit den Lerngebieten: · Erziehungs- und Bildungsprozesse in ihrer gesellschaftlichen Bedeutung erfassen · Aufgaben der Sozialpädagogik/Sozialarbeit analysieren · Individuelle Entwicklungsprozesse untersuchen · Kulturelle Ausdrucksformen gestalten |
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Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche |
12 |
30 |
4. Praktikum
In der Klasse 11 wird eine praktische Ausbildung in außerschulischen Einrichtungen durchgeführt. Ein Formblatt zum Nachweis der Praktikantenstellen ist im Internet abrufbar. Am Ende der einzelnen Praktikumsabschnitte muss der Betrieb / die Einrichtung die Durchführung des Praktikums bestätigen. Das entsprechende Formblatt Bescheinigung über die Durchführung eines Praktikums (Word, PDF) ist ebenfalls im Internet abrufbar.
5. Abschlüsse und Berechtigungen
Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung am Ende der Klasse 12 wird die allgemeine Fachhochschulreife zuerkannt. Der Abschluss berechtigt zum Eintritt in das erste Jahr der Qualifikationsphase des Fachgymnasiums (Klasse 12), sofern die erforderliche Qualifikation in der zweiten Fremdsprache vorhanden ist. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, in die Klasse 2 der Berufsqualifizierenden Berufsfachschule – Sozialassistent /-in – Schwerpunkt Sozialpädagogik aufgenommen zu werden. Schülerinnen und Schüler, welche die Klasse 12 erfolgreich abgeschlossen haben und eine mindestens zweijährige erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung und den Berufsschulabschluss nachweisen, können anschließend die Klasse 13 der Berufsoberschule - Sozialwesen – besuchen.
6. Kosten
Für die Miete der Schulbücher müssen in der Klasse 11 etwa 90 €, in der Klasse 12 etwa 120 € bezahlt werden. Hinzu kommen Kosten für Kopien in Höhe von etwa zehn Euro pro Schuljahr. Schülerinnen und Schüler der FOS werden unter bestimmten Voraussetzungen nach den Bestimmungen des Ausbildungsförderungsgesetzes gefördert. Wegen der Einzelheiten dieser Förderung sollte man sich mit dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung beim Landkreis Emsland in Verbindung setzen.